Durfen Schwule und Lesben in der Schweiz bald heiraten? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urnengang vom 26. September.
Jahrlich lassen rund 700 gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft eintragen. Am https://besthookupwebsites.org/de/minder-review/ 26. September stimmt das Volk daruber ab, ob kunftig auch die zivile Ehe, die bislang nur verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten ist, geoffnet werden soll. Hier die wichtigsten Fakten.
Vor dem Gesetz sollen gleichgeschlechtliche Paare den heterosexuellen Paaren gleichgestellt werden. Zwar gibt es seit 2006 das Instrument der eingetragenen Partnerschaft fur Homosexuelle, doch ist diese der Ehe nicht gleichwertig. Heute konnen sich auslandische Partner*innen von Schweizer Homosexuellen beispielsweise nicht erleichtert einburgern lassen.
Obwohl bereits heute Lesben und Schwule ihre Stiefkinder adoptieren durfen, ist eingetragenen Partnerschaften die Adoption von Kindern untersagt. Auch der Fortpflanzungsmedizin durfen sich aktuell nur heterosexuelle Paare mit Kinderwunsch bedienen, die auf naturlichem Weg keines bekommen konnen. All dies soll sich mit der «Ehe fur alle» andern.
Neben dem Recht auf die individuelle Freiheit betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme auch, dass niemandem dadurch ein Nachteil entsteht. Zudem seien Regenbogenfamilien bereits heute eine gesellschaftliche Realitat. Besonders das Argument der Gegner, wonach Kinder eine Mutter und einen Vater brauchen, will der Bundesrat entkraften. «Welche Zuwendung und Fursorge Eltern ihren Kindern zukommen lassen, ist keine Frage der Familienform.»
Bezuglich der Fortpflanzungsmedizin halt die Exekutive fest, dass sich derzeit manche Frauenpaare fur eine Samenspende im Ausland entscheiden. Dabei sei das Recht des Kindes auf die Kenntnis der Abstammung nicht immer gewahrleistet. So haben in der Schweiz Kinder, die durch Samenspende gezeugt wurden, ab dem 18. Lebensjahr das Recht, die Identitat ihres leiblichen Vaters zu erfahren.
Erwartungsgemass sprechen sich die SP, die Grunen, die FDP, die Mitte und die GLP fur die Vorlage aus. Die SVP und die EDU, die das Referendum ergriffen haben, und auch die EVP lehnen die Vorlage ab.
Bereits im vergangenen Dezember sprachen sich National- und Standerat deutlich fur die «Ehe fur alle» aus. Gegen diesen Entscheid wurde von Exponenten der SVP, der Mitte und der EDU jedoch das Referendum ergriffen. Die Geschichte der Vorlage geht jedoch bis ins Jahr 2013 zuruck. Damals reichte die GLP-Fraktion eine parlamentarische Initiative ein. Drei Jahre spater zeigte ein Gutachten des Bundesamts fur Justiz, dass die Offnung der Ehe durch eine Gesetzesanderung und nicht durch eine Anpassung der Bundesverfassung erfolgen kann.
Das Komitee bestehend aus Exponent*innen aus SVP, Die Mitte und EDU sehen in der aktuellen Gesetzeslage keine Diskriminierung, da die Ehe zwischen Mann und Frau auf biologischen Fakten grunde. Auch sei die Samenspende fur lesbische Paare verfassungswidrig, da aktuell heterosexuellen Paaren dieses Mittel nur bei Unfruchtbarkeit gestattet sei. Auch werde Kindern das Recht, beide Eltern zu kennen und von diesen betreut zu werden, verwehrt. So brauchten Kinder Vorbilder von beiden Geschlechtern.
Dies ist die Befurchtung der Gegner der Vorlage. Die Leihmutterschaft ist heute in der Schweiz untersagt, doch glaubt das Nein-Komitee, dass sich Schwule dereinst gegenuber Lesben benachteiligt fuhlen, da sie auf naturlichem Weg keine Kinder bekommen konnen.
Der Bundesrat sagt jedoch klar, dass es bei dieser Vorlage keineswegs um Leihmutterschaft gehe. Das Ja-Komitee verneint ebenfalls, dass es sich um eine Salamitaktik handle. «Es ist eine absolut ubliche Entwicklung, dass bei gesellschaftspolitischen Themen Gesetze angepasst werden, wenn sich Wertvorstellungen in der Gesellschaft geandert haben.»
Als erstes Land erlaubten die Niederlande 2001 homosexuellen Paaren die Eheschliessung. Der Nachbar Belgien folgte zwei Jahre spater, Spanien 2005. Mit Ausnahme von Italien und Liechtenstein ist die Homo-Ehe in den Nachbarlandern der Schweiz ebenfalls erlaubt – in Frankreich seit 2013, in Deutschland seit 2017 und in Osterreich seit 2019.
Nein. An der Medienkonferenz zur Vorlage sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter deutlich, dass es bei dieser Vorlage lediglich um die Zivilehe, also jene, die vor Standesbeamt*innen geschlossen wird, gehe. Mit der kirchlichen Eheschliessung hat die Vorlage nichts zu tun.
Die Deutsche Abgeordnete der Grunen, Claudia Roth, sagte im Vorfeld zur Einfuhrung der Homo-Ehe in Deutschland in der «Heute Show», dass man niemandem vorschreiben solle, wen er oder sie liebt. «Egal, wer sich liebt und unbedingt heiraten will, soll das tun: Die werden schon sehen, was sie davon haben.»
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